2006-01-20 17:26:16
Neues Unternehmensstrafrecht
Auf die Bank
Ab 1. Jänner können auch juristische Personen strafrechtlich verfolgt werden – Manager und Mitarbeiter sind davon betroffen.
Hinter dem sperrigen Begriff Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) verbirgt sich die Möglichkeit, auch juristische Personen auf die Anklagebank zu bringen. Dies war bisher nicht der Fall: War das individuelle Verschulden einer Person nicht nachweisbar, griff das Strafrecht nicht. Das VbVG regelt nun, unter welchen Voraussetzungen Verbände für Straftaten verantwortlich sind und wie sie sanktioniert werden. Hinter dem Gesetzesbegriff „Verbände“ verbirgt sich ein umfangreicher Adressatenkreis: neben Aktiengesellschaften und GmbHs beispielsweise auch Vereine, Personenhandelsgesellschaften, eingetragene Erwerbsgesellschaften und europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Ausgenommen sind lediglich die Gebietskörperschaften und anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften.
Verantwortlich für Manager und Mitarbeiter
Grob gesprochen werden Unternehmen nun zur Verantwortung gezogen, wenn Manager oder Aufsichtsräte – schuldhaft und rechtswidrig – strafrechtliche Tatbestände begehen oder wenn Mitarbeiter ein Delikt verwirklichen und das Unternehmen dabei die objektiv gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Ein Organisationsverschulden liegt dann vor, wenn das betreffende Unternehmen nicht die nötigen Vorkehrungen getroffen hat, um Risken zu vermeiden, es werden in Zukunft gleichzeitig zwei Verfahren, eines gegen die individuelle Person, die möglicherweise schuldhaft gehandelt hat, und eines gegen das Unternehmen eingeleitet.
Quer über alle Branchen
Gab es bis jetzt schon eine Mithaftung in besonders heiklen Branchen wie beispielsweise in der Medien- oder Lebensmittelbranche, so wird das Strafrecht nun generell quer über alle Wirtschaftszweige ausgedehnt. Geschätzte 100.000 bis 120.000 Unternehmen sind vom neuen Gesetz massiv betroffen, vor allem in Branchen, wo es Gefahr für Leib und Leben geben kann. Gesundheits-, Lebensmittel-, Bau-, Transportbranche, die Chemikalien- und Farbstoffindustrie könnten die Auswirkungen bald besonders massiv spüren. Daneben werden noch die strafrechtlich relevanten Vermögensdelikte eine große Rolle spielen.
ff
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